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Baugenossenschaft

Die Eisenbahner-Baugenossenschaft Erstfeld ist als gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft eine Selbsthilfeorganisation. Wir bieten zeitgemässe, zahlbare Wohnungen und Reiheneinfamilienhäuser in einer attraktiven Umgebung an.

 

Bei Mieterwechsel werden die Objekte mit gezielten Renovationen jeweils auf den neuesten Stand gebracht. Nach den Renovationsarbeiten erscheinen sie wieder wie neu und die einziehenden Genossenschafter fühlen sich gleich sehr wohl darin.

Das Ziel der EBG ist es, auch zukünftigen Generationen in familienfreundlicher Umgebung ansprechenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Was ist eine Wohnbaugenossenschaft?

«Zusammen sind wir stärker!» Auf dieser einfachen Idee beruhen Genossenschaften. Genossenschaften sind  Zusammenschlüsse von Personen, die gleiche oder ähnliche Ziele (zum Beispiel wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Interessen) verfolgen.

Was ist das Ziel?

Das Ziel von Wohnbaugenossenschaften ist es, guten und preisgünstigen Wohnraum für alle Bevölkerungskreise zu erstellen. In den meisten Wohnbaugenossenschaften sind die Bewohnerinnen und Bewohner Mitglieder und können mitbestimmen. Sie bezahlen nicht wie in einer normalen Mietwohnung ein Mietzinsdepot, sondern einen so genannten Anteilschein. Damit sind sie Miteigentümer und tragen mit an der Verantwortung für die ganze Genossenschaft.

Welche Vorteile habe ich in einer Genossenschaft?

Die Genossenschaftsbewohner und -bewohnerinnen profitieren von durchschnittlich tieferen Mietzinsen als im übrigen Wohnungsmarkt. Denn Genossenschaften wollen mit ihren Liegenschaften keinen Profit erwirtschaften. Sie verrechnen nur eine so genannte Kostenmiete, das heisst, lediglich so viel, wie sie die Wohnung (inkl. Land, Baukosten, Unterhalt und Verwaltung) effektiv kostet.

Die Liegenschaften der Genossenschaften dürfen nicht weiterverkauft werden. Sie sind der Spekulation entzogen und bleiben langfristig günstig.

Die Bewohner geniessen eine hohe Wohnsicherheit. Mitglieder der Genossenschaft haben ein Wohnrecht und man kann ihnen die Wohnung nicht einfach kündigen.

Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter können mitbestimmen und mitgestalten. Jedes Genossenschaftsmitglied wird an die Generalversammlung eingeladen und kann über wichtige Geschäfte abstimmen sowie die Mitglieder des Vorstandes wählen.

Wer etwas verändern oder ein Projekt lancieren möchte, kann einen Antrag an die Generalversammlung stellen.

 

Anders als für Wohneigentum braucht es für die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft kein grosses eigenes Kapital. Die Genossenschafter tragen nicht das Risiko eines Immobilienkaufs.

Auszug Wohnbaugenossenschaften Schweiz: wbg-schweiz.ch

Kennzahlen

35
5
46
12
32
30
91
170


35'800 m2
33'465'800 CHF



 
5 Zimmer-Reiheneinfamilienhäuser
3 Zimmer-Reiheneinfamilienhäuser
4 Zimmer-Wohnung
3 Zimmer-Wohnung
Einzelgaragen
Tiefgaragenplätze
Aussenabstellplätze
Kühlfächer

Landfläche
Versicherungswert
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